Placebo Songtexte
Man hat's nicht leicht als bekennender Fan populären Liedguts. Wer unbedarft Liedtexte seines Idols online stellt, muss mit einer Abmahnung der Berliner Anwaltskanzlei Wollmann und Partner rechnen. Bereits 42 der meist nichtkommerziell arbeitenden Songtext-Webmaster bekamen eine Kostennote in Höhe von rund 1.600 € ins Haus - pro veröffentlichtem Songtext.
Die meisten Betroffenen verstanden ihr Lyrics-Angebot als Werbung für die Künstler oder Dienst am Plattenkäufer - und übersahen dabei, dass Songtexte grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind (§ 2 UrhG - Urheberrechtsgesetz). Alleine der Urheber bestimmt darüber, wo und wann sein Songtext veröffentlicht wird (§ 15 UrhG - Urheberrechtsgesetz).
Viele der Abmahn-Opfer haben sich auf der Webseite www.kampfumsongtexte.de organisiert.
Deswegen hab ich mich entschieden die Songtexte bis auf weiteres auf meiner Webseite nicht zu veröffentlichen. Ich bitte um Verständnis.
Euer Webmaster Dennis
